Bushcraft

Outdoor-Messer und §42a WaffG: Was du auf Tour mitnehmen darfst

Ein gutes Messer gehört für fast alle Bushcrafter zur Grundausstattung, rechtlich ist das Thema in Deutschland aber heikler, als viele denken. Das OUTDOOR Magazin hat die wichtigsten Regeln des §42a Waffengesetzes für Wandern und Camping zusammengefasst.

Verboten ist das Führen in der Öffentlichkeit von Einhandmessern, deren Klinge sich einhändig öffnen und feststellen lässt, und von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern. Ein feststehendes Outdoor-Messer bis 12 cm ist also grundsätzlich in Ordnung. Große Macheten, Bowie-Messer oder "Rambo-Messer" liegen meist darüber. Bei ausdrücklich kampfmäßiger Auslegung kann ein Messer sogar unabhängig von der Länge als Hieb- und Stoßwaffe gelten.

"Führen" heißt, das Messer außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Grundstücks griffbereit bei sich zu haben, egal ob am Gürtel oder im Rucksack. Reiner Transport ist etwas anderes: Liegt das Messer verschlossen in einem Behältnis und ist nicht zugriffsbereit, liegt in der Regel kein Führen vor. Die Außentasche reicht dafür nicht, es muss ein geschlossenes Gepäckstück mit gesichertem Verschluss sein.

Außerdem erlaubt das Gesetz das Führen bei einem "berechtigten Interesse", etwa Beruf, Brauchtum, Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck. Weil dieser Begriff nicht genauer definiert ist, bleibt vieles eine Grauzone. Der Rat des Magazins: den Weg zum Einsatzort vom Einsatz selbst trennen und den Transport sauber planen.

Ich finde solche Hinweise wichtig, weil sie vor unnötigem Ärger bewahren. Wer mit Messer in den Wald will, sollte die Regeln kennen, bevor er losgeht.

Quelle: OUTDOOR Magazin

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